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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER KOHLHEPP LOGISTIK GMBH
- Für die Beförderung von Handelsmöbeln gelten die "Allgemeinen Bedingungen der deutschen Möbelspediteure für Beförderung von Handlesmöbeln" (ABBH).
- Für weitergehende Leistungen werksvertraglicher Art, wie z.B. Aufbau und Montage von Handelsmöbeln haftet die Kohlhepp Logistik GmbH, sofern ein Rechtsanspruch gegeben ist.
Die maximale Höhe beträgt 50.000,-- Euro je Schadenereignis, außer es liegt seitens der Kohlhepp Logistik GmbH eine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor, in diesen Fällen gilt die Haftungsbegrenzung nicht.
- Für Verkehrsaufträge bezüglich Umzugsgut gelten die im Haftungszertifikat erläuterten Haftungsgrundsätze und Haftungshöhen.
- Für Lageraufträge gelten die "Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports" (ALB) in der Fassung der Bekanntmachung 24/99, veröffentlicht im Bundesanzeiger 49/1999 S. 1396.
- Unser Umrechnungsfaktor lautet: Gewicht / Volumen -> 180 kg / 1 m³, sofern es im Angebot nicht anders vereinbart worden ist.
- Für Speditionsaufträge, die nicht Handelsmöbel oder Umzugsgüter betreffen, gelten die Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen (ADSp).
Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden
nach § 431 HGB für Schäden in speditionellem Gewahrsam auf 5 Euro/kg; bei
multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2
SZR/kg sowie ferner je Schadenfall beziehungsweise -ereignis auf 1 Mio. bzw.
2 Mio. Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
- Für die Abwicklung von Beförderungs- und Ablieferhindernissen gelten die §§ 418 und 419 des Handelsgesetzbuches. Im Vorfeld hat der Auftraggeber den Kunden in seinen AGB´s hinzuweisen, dass der Möbelspediteur ungehindert zufahren, vertragen und montieren kann.
- Des Weiteren gelten Auszüge des Handelsgesetzbuches, die die Rechtsgrundlage des Frachtgeschäftes konkretisieren.
- Für grenzüberschreitende Transporte gelten die CMR.
- Zusatzleistungen wie beispielsweise Einlagern, Lagergeld, Kommissionieren, Verwiegen, Vermessen und Palettentausch werden zusätzlich berechnet, wenn Sie nicht bereits im Angebot enthalten sind. Als Abrechnungsgrundlage gilt hierfür der "Tarif für den Spediteursammelgutverkehr" Stand 01.09.2008.
- In unserer Kalkulation ist berücksichtigt, dass kein Einzelteil schwerer als
80 kg sein darf. Sollte dies der Fall sein, ist der Auftraggeber verpflichtet dies anzuzeigen und die daraus entstehenden Mehrkosten zu übernehmen.
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